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Unsere Hausordnung

Fassung vom 18. November 2022

1. Allgemeine Öffnungszeiten:

Die regulären Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag 07:00 bis 18:00 Uhr, wobei Mieter mit eigenem Zugangsschlüssel ihre gemietete Fläche jederzeit nutzen dürfen. An Sonn- und Feiertagen von 11:30 Uhr – 14:00 Uhr sowie Nachts von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt Ruhezeit, daher es darf weder in den Räumen noch ausserhalb des Gebäudes kein Lärm verursacht werden.

 

2. Reinigung:

Es ist ein Reinigungsdienst organisiert, der die Allgemeinflächen inkl. WC einmal pro Woche reinigt. Der Mieter kann gegen Aufpreis jeweils 1 oder 2x Reinigung seines Büros pro Monat buchen. Der Mieter ist für die gemietete Fläche selber verantwortlich und muss diese sauber halten, sofern er keine Reinigung durch FirstOffice gebucht hat. Eine Reinigung der gemieteten Fläche durch eine Drittanbieterin ist untersagt. Ausserordentliche Verunreinigungen sind durch die Verursacher zu bereinigen. Abfälle müssen gemäss Abfalleimer getrennt werden. Organische Abfälle müssen zwingend bei der Abfallbar neben der Kaffeebar entsorgt werden (nicht in den Büroabfalleimern, diese sind nur für nichtorganische Abfälle).

 

3. Rauchverbot:

Es gilt ein Rauchverbot in allen Räumen (inkl. Treppenhaus und Lift) des Gebäudes. Das Rauchen ist nur neben dem Haupteingang zulässig und die Zigarettenstummel müssen in einem Abfalleimer fachgerecht entsorgt werden.

 

4. Abstellplätze:

Fahrräder sind an dem dafür vorgesehenen Raum zu deponieren. Kurzzeitiges abstellen neben dem Haupteingang direkt an der Wand ist zulässig, jedoch auf 1 Stunde beschränkt.

 

5. Zugangsrechte & Türschliessung:

Der Zugang zu den Räumen des FirstOffice erfolgt ausschliesslich durch elektronischen RFID-Zugangsbadge und darf nur vom Mieter selbst genutzt werden. Die Haupteingangstüre zum FirstOffice sowie die anderen Gebäudezugänge sind stets zu verschliessen. Die Automation am Haupteingang darf nicht verändert werden. Daher ein anderes Zugangsprotokoll ist untersagt.

 

6. Parkplätze

Die Besucherparkplätze sind ausschliesslich den Besuchern vorenthalten. Mieter gelten nicht als Besucher und dürfen die Besucherparkplätze nicht nutzen. Das Nutzungsrecht an einem Parkplatz kann gegen eine Monatsgebühr (Mietvertrag) durch FirstOffice erteilt werden.

 

7. Besucher

Der Mieter darf Kunden und Besucher empfangen, beschränkt sich aber auf die Flächen von Kaffeebar / Lounge sowie Sitzungszimmer sowie die vom Mieter gemieteten Flächen in Einzelbüros. Anderweitige Zugang für Besucher ist untersagt.

 

8. Sicherheit & Überwachung

Die gemeinschaftlich genutzten Flächen sowie die Eingangstüre werden durch Kameraaufnahmen überwacht. Dies dient der Sicherheit für Mieter und Vermieter. Die einzelnen Büroräume werden nicht überwacht. Eine Tonaufnahme findet aufgrund Datenschutz- und Persönlichkeitsschutz nicht statt. Die Bildaufnahmen werden jeweils nach 30 Tagen unwiderruflich gelöscht.

 

9. Kaffeebar & Loungenutzung

Kaffee und Tee kann von jedem Mieter gegen Gebühr bezogen werden. Dafür ist ein separater Guthaben-Badge (Prepaid) bei FirstOffice zu beziehen und mit jeweils min. CHF 50.- aufzuladen. Die benutzen Utensilien (Kaffeetasse, Gläser, Löffel) sind nach Gebrauch in die Geschirrwaschmaschine zu verstauen. Die FirstOffice reinigt diese über Nacht und stellt diese morgens um 7 Uhr wieder zur Nutzung bereit.

 

Die Lounge bei der Kaffeebar steht allen Mietern gleichermassen zu Verfügung und enthält 3 Sitzplätze und maximal 6 Stehplätze. Arbeiten in der Lounge ist untersagt, mit Ausnahme Gespräche mit Kunden / Externe.

 

Eigene Kaffeemaschinen und Wasserkocher sind in allen Räumen untersagt, auch in den exklusiv gemieteten Flächen der Mieter. Kaffee und Tee ist bei der Kaffeebar zu beziehen.

 

10. Sitzungszimmer

Die kostenlose Nutzung des Sitzungszimmer beschränkt sich auf den im Mietvertrag genannten Zeitraum. Weitere Nutzung ist gegen Gebühr möglich. Es gilt eine Protokollpflicht, wofür eine Nutzungsliste im Sitzungsraum deponiert ist.

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